Solingen verschärft Grillregeln: Wo und wann noch gegrillt werden darf
Ferdinand WeimerSolingen verschärft Grillregeln: Wo und wann noch gegrillt werden darf
Solingen führt neue Verordnung für Grillen in öffentlichen Parks und Grünflächen ein
Ab dem Frühjahr gelten in Solingen neue Regeln für das Grillen in öffentlichen Parks und Grünanlagen. Die Verordnung soll gesellschaftliche Aktivitäten mit Sicherheit und Naturschutz in Einklang bringen. Grillen bleibt zwar erlaubt, allerdings nur unter strengen Auflagen.
Die überarbeiteten Bestimmungen beschränken das Grillen auf ausgewiesene Flächen, legen Zeitfenster fest und regeln die Art der Grills. Bei einer Waldbrandgefahrenstufe 4 wird ein generelles Grillverbot verhängt. Der beliebte Spiel- und Freizeitbereich Engelsberger Hof wird künftig kein Grillen mehr zulassen – Grund sind wiederholte Beschwerden über Rauch, Müll und Lärm. Stattdessen entstehen dort spezielle Picknickzonen, die geselliges Beisammensein ohne Sicherheitsrisiken ermöglichen sollen.
Das Ordnungsamt Solingen kündigte regelmäßige Kontrollen an, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, doch wo genau offizielle Grillplätze eingerichtet werden, steht noch nicht fest. Die Stadtverwaltung prüft derzeit mögliche Standorte in ganz Solingen; die endgültige Entscheidung liegt bei den Bezirksvertretungen.
Ziel der Verordnung ist es, die öffentliche Nutzung der Grünflächen mit Naturschutz und Brandprävention zu vereinen. Durch klare Vorgaben sollen Konflikte verringert und die Freiflächen für alle erhalten bleiben.
Die neue Grillverordnung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, weiterhin an zugelassenen Orten zu grillen, während gleichzeitig Sicherheits- und Umweltrisiken minimiert werden. Durch Kontrollen und Sanktionen soll die Einhaltung sichergestellt werden. Bis zum Inkrafttreten im Frühjahr arbeitet die Stadt daran, geeignete Grillflächen auszuweisen.
Neue Verordnung beschlossen: Wichtige Regeln und Bußgelder enthüllt!
Der Rat von Solingen hat offiziell die neuen Grillvorschriften genehmigt. Das Gesetz verbietet nun Einweggrills und erfordert eine Höhe von 35 cm für Grillrost. Wichtige Änderungen sind:
- Beschrankte Zonen nur zum Grillen
- **Zeitbeschränkungen von 11 Uhr bis 21 Uhr
- €1.000 Bußgelder bei Verstößen Asche und Müll müssen nach der Nutzung entfernt werden. Die Durchsetzung begann unmittelbar nach der Abstimmung am 6. März.