26 June 2026, 02:11

Zollbeamte entdecken versteckten Mini-Bagger auf der A2 – Fahrer droht Strafverfahren

HZA-BI: Mini-Bagger ohne Zollpapiere/Bielefelder Zoll entdeckt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm

Zollbeamte entdecken versteckten Mini-Bagger auf der A2 – Fahrer droht Strafverfahren

Zollbeamte stoppten auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Fahrer, nachdem sie einen versteckten Mini-Bagger entdeckt hatten. Der 42-jährige Mann hatte versucht, die Maschine unerklärt in die EU einzuführen. Nun droht ihm ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

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Der Vorfall begann, als die Beamten einen Anhänger mit polnischem Kennzeichen kontrollierten. Neben anderen Waren fanden sie einen nicht deklarierten Mini-Bagger. Der Fahrer behauptete, er habe die Maschine im Vereinigten Königreich für ein privates Bauprojekt in Polen erworben.

Er legte eine Rechnung über etwa 15.000 Euro vor, konnte jedoch die erforderlichen Zollpapiere nicht vorweisen. Nach EU-Regeln sind zollfreie Einfuhren nur bis zu bestimmten Grenzwerten erlaubt: 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Ankommende auf dem Luft- oder Seeweg und 175 Euro für Personen unter 15 Jahren. Waren, die diese Freigrenzen überschreiten, müssen deklariert werden, wobei Zölle berechnet und entrichtet werden müssen.

Der Fahrer gab zu, dass er versucht hatte, die Einfuhrmehrwertsteuer in Höhe von etwa 2.870 Euro zu umgehen. Nach Begleichung der ausstehenden Abgaben vor Ort durfte er seine Fahrt fortsetzen. Die Behörden leiteten jedoch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Obwohl der Fahrer die fälligen Gebühren zahlte, um weiterfahren zu können, ermitteln die Behörden weiterhin gegen ihn. Der Fall unterstreicht die Verpflichtung von Reisenden, Waren zu deklarieren, die die zollfreien Freigrenzen überschreiten. Unterlassungen können zu finanziellen Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Quelle