Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach Prüfung frei
Deutsche Zollbeamte haben nach zweimonatigen Ermittlungen eine große Sendung mit Cannabissamen an den Eigentümer zurückgegeben. Die rund 20.000 Samen waren im August 2025 nahe der niederländischen Grenze beschlagnahmt worden, wurden Ende Oktober jedoch nach rechtlicher Prüfung und Verfahren freigegeben.
Die Beschlagnahmung erfolgte Anfang August bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen, unweit der Niederlande. Die Zollbeamten hielten die Sendung zurück, um ihre Vereinbarkeit mit deutschem Recht zu überprüfen. Da Cannabissamen als Vermehrungsmaterial gelten, ist ihre Einfuhr nach geltenden Vorschriften grundsätzlich erlaubt.
Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, kooperierte während der Ermittlungen. In den folgenden Wochen prüften Zoll und Staatsanwaltschaft den Fall. Am 22. Oktober 2025 bestätigten die Behörden, dass keine rechtlichen Hindernisse mehr bestünden, und gaben die Samen an das Unternehmen zurück.
Der Fall endet mit der Freigabe der Sendung an den niederländischen Eigentümer. Es wurden keine Anklagen erhoben, und die Lieferung wurde gemäß den bestehenden Importbestimmungen zugelassen. Die Ermittlungen bestätigten erneut, dass Cannabissamen als Vermehrungsmaterial weiterhin legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen.






