Volkstrauertag 2025: Veranstalter müssen Gedenkfeiern bis 9. November anmelden
Ante TextorVolkstrauertag 2025: Veranstalter müssen Gedenkfeiern bis 9. November anmelden
Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum diesjährigen Volkstrauertag müssen ihre Pläne nun bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Stadt Arnsberg und die Kreispolizeibehörde Hochsauerland haben hierfür eine strikte Frist gesetzt.
Die Meldepflicht betrifft alle Veranstaltungen, die am 16. November stattfinden. Veranstalter müssen dabei zentrale Angaben machen, darunter ihren Namen, Datum, Uhrzeit, Ort und Zweck der Veranstaltung. Die Meldungen ermöglichen es den Behörden, die notwendigen Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit zu koordinieren.
Anträge können formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite eingereicht werden. Ein offizielles Formular ist nicht erforderlich, doch alle Angaben müssen vollständig sein. Stichtag für die Anmeldung ist Sonntag, der 9. November.
Wird die Frist versäumt, können Veranstaltungen möglicherweise nicht wie geplant durchgeführt werden. Sowohl das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg als auch die KPB Meschede überwachen den Prozess.
Die Regelung gilt für jede öffentliche Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag. Die Behörden betonen die Bedeutung der Einhaltung der Frist bis zum 9. November und raten Veranstaltern, ihre Angaben zeitnah einzureichen, um Probleme zu vermeiden.






