Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Ante TextorVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle im aufgegebenen Gepäck eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger hatte das Gerät im Gepäck, als er sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir, Marokko, vorbereitete.
Dem Elektroschocker fehlte das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen.
Die Polizei beschlagnahmte den Elektroschocker umgehend. Der Mann gab an, das Gerät einem Freund mitnehmen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Daraufhin wurden gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen. Der Elektroschocker wurde eingezogen und wird nicht zurückgegeben. Dem Mann drohen rechtliche Konsequenzen wegen des Besitzes einer nicht zugelassenen Waffe. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen.
