03 April 2026, 04:11

"Sünderwäldchen": Rodung für Yachthafen droht – trotz geschützter Arten

Luftaufnahme eines großen Industriegebiets in Leipzig, Deutschland, beschriftet mit 'Bell Europe', mit Gebäuden, Bäumen, Straßen und Strommasten.

Was Sie über die Räumung des 'Sündigen Waldes' wissen müssen - "Sünderwäldchen": Rodung für Yachthafen droht – trotz geschützter Arten

"Sünderwäldchen" droht die Rodung für eine Yachthafen-Baugrube

Ein kleines Waldstück mit dem Namen "Sünderwäldchen" nahe dem rheinischen Braunkohletagebau Hambach steht vor der Räumung. Die geplante Abholzung weckt Erinnerungen an die Proteste um den Hambacher Forst – Kritiker werfen vor, dass erneut ein intaktes Ökosystem geopfert wird. Diesmal soll das abgebauten Material Berichten zufolge für den Bau eines Yachthafens verwendet werden.

Das "Sünderwäldchen" liegt östlich des Hambacher Forsts, der in den vergangenen Jahren Schauplatz von Aktivistenbesetzungen war. Anders als sein größerer Nachbar wurde dieser Wald nicht in den "Braunkohle-Kompromiss" einbezogen, der den Hambacher Forst vor der Abholzung bewahrte. Sein Name geht auf lokale Erzählungen zurück, wonach sich Dorfjugendliche dort einst zu heimlichen Treffen trafen.

Der Energiekonzern RWE besteht darauf, dass das Gelände gerodet werden müsse, um Kies abzubauen – dieser solle die Ufer eines künftigen Sees stabilisieren. Jahrzehntelanger Braunkohleabbau im Rheinischen Revier hat tiefe Krater hinterlassen, die nun geflutet werden sollen, um ausgedehnte künstliche Seen zu schaffen. Doch RWEs Pläne stoßen auf Widerstand: Umweltgutachten wiesen vier geschützte Arten im Wald nach – die Bechsteinfledermaus, den Haselmaus-Schläfer, den Mittelspecht und den Moorfrosch. Zwar versichert das Unternehmen, alle erforderlichen Artenschutzmaßnahmen umgesetzt zu haben, konkrete Ausgleichspläne wurden jedoch nicht öffentlich gemacht.

Im Januar entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Rodung rechtmäßig sei, da keine Verstöße gegen Artenschutzgesetze vorlägen. Mit Beginn der Fällarbeiten ab dem 1. Oktober sollen ab dem 20. Oktober Polizeieinsätze zur Räumung der Aktivisten starten.

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Die Zwangsräumung des "Sünderwäldchens" markiert ein weiteres Kapitel im Strukturwandel der Region weg vom Braunkohleabbau. Während der Ausstieg in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren vollzogen werden soll, rückt die Nachnutzung der Flächen in den Fokus. Für Kritiker bleibt der Verlust dieses Waldstücks – wie einst beim Hambacher Forst – jedoch ein umstrittenes Symbol für die ökologischen Kosten des Wandels.

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