Sozialamt zieht um: Neue Adresse ab April 2026 – was sich für Bürger ändert
Ferdinand WeimerSozialamt zieht um: Neue Adresse ab April 2026 – was sich für Bürger ändert
Das Amt für Soziales und Wohnen steht vor einem großen Umzug. Ab dem 1. April 2026 verlegt die Hauptstelle ihren Sitz von der Steubenstraße 53 in die Altendorfer Straße 103. Nicht alle Abteilungen ziehen um, und einige Dienstleistungen bleiben während der Übergangsphase unverändert.
Der Umzug selbst findet am 30. und 31. März 2026 statt, an diesen Tagen bleiben alle Bereiche – einschließlich des Bürgerdienstes – vorübergehend geschlossen. Nach der Wiedereröffnung ist die neue Adresse in der Altendorfer Straße 103 von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 11:00 Uhr geöffnet. Der Bürgerdienst bleibt wie bisher freitags geschlossen.
Persönliche Vorsprachen sind noch bis zum 27. März 2026 möglich. Danach können Anwohner Dokumente weiterhin online über das Hochladeportal unter www.unserewebsite/fb50-dokumentenupload einreichen. Viele Dienstleistungen bleiben zudem über die Website des Amtes abrufbar.
Nicht alle Abteilungen wechseln den Standort: Die Bereiche Behindertenhilfe, Elterngeld, Wohngeld und Bildungsförderung bleiben in der Klinkestraße 29–31 ansässig. Für Fragen oder Terminvereinbarungen stehen während der Umzugsphase die Service-Hotline (0201 88-50555) und die E-Mail-Adresse (sozialamt@unserewebsite) weiterhin zur Verfügung.
Ziel des Umzugs ist es, zentrale Dienstleistungen unter einem Dach zu bündeln. Bürger können die Angebote des Amtes ab dem 1. April weiterhin online, telefonisch oder vor Ort in der neuen Adresse nutzen. Die vorübergehende Schließung am 30. und 31. März bildet den letzten Schritt vor dem Abschluss der Verlegung.






