Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße: Zoll deckt Missstände in Borkener Gastronomie auf
Ante TextorSchwarzarbeit und Mindestlohnverstöße: Zoll deckt Missstände in Borkener Gastronomie auf
Neun Zollbeamte des Hauptzollamts Münster führten am 31. August 2025 Kontrollen im Kreis Borken durch. Im Fokus standen Gastronomiebetriebe, die im Rahmen des Bestechungsbekämpfungsgesetzes überprüft wurden. An der Aktion waren auch das Ausländeramt und die Kreispolizeibehörde Borken beteiligt.
In einem der ersten kontrollierten Betriebe stellte sich heraus, dass ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigt war. In einem anderen Restaurant fehlte bei zwei Angestellten die Sozialversicherungsanmeldung, während ein dritter nicht einmal den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb arbeiteten Mitarbeiter ohne Sozialversicherungsschutz. Zwei von ihnen konnten auf Anfrage zudem keinen Ausweis vorlegen. Gegen einen weiteren Angestellten, der sich weigerte, Fragen des Zollteams zu beantworten, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), zeigte sich erschüttert über die Feststellungen. Er betonte, wie wichtig solche Kontrollen seien, um gesetzestreue Unternehmen zu schützen.
Das Hauptzollamt Münster hat seinen Sitz in Münster. Für Rückfragen steht Verena John unter der Telefonnummer 0251/4814-1306 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Die Überprüfungen machten deutlich, dass es in der Region weiterhin Probleme bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften gibt.
