05 April 2026, 00:48

Schärfere Regeln: Wer haftet künftig beim Tiertransport in Deutschland?

Ein altes Buch mit einer Zeichnung einer Kuh, die einen Wagen zieht, mit einem Baum im Hintergrund und der Inschrift "Einschränkung von Haustieren" auf der Seite.

Schärfere Regeln: Wer haftet künftig beim Tiertransport in Deutschland?

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Kontrollen für den Transport von Tieren in Deutschland verschärft. Die Entscheidung klärt, wer während des Transports für den Tierschutz verantwortlich ist – und legt diese Verantwortung eindeutig bei den Organisatoren der Fahrten fest. Zudem dürfen künftig weder Handel noch Transport ohne vorherige behördliche Genehmigung stattfinden.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen urteilte, dass Unternehmen, die sich durch wiederholte oder vorsätzliche Verstöße – etwa gegen Tierschutzbestimmungen – als unzuverlässig erweisen, ihre Tierschutzgenehmigungen verlieren. Nach § 11 des Tierschutzgesetzes schließt dieser Entzug jede gewerbliche Haltung oder Beförderung von Tieren aus.

Bisher hatten einige Transportunternehmen ohne die erforderlichen Genehmigungen operiert und dabei Schlupflöcher im System ausgenutzt. Doch die bisherige Ausnahme von der Genehmigungspflicht wurde nun nach wiederholten Verstößen gegen Tierschutzstandards abgeschafft. Jeder Tiertransport muss künftig vorab eine offizielle Freigabe erhalten.

Das Urteil stellt zudem klar, dass die Verantwortung bei demjenigen liegt, der den Transport in Auftrag gibt. Diese Partei – und nicht nur der Spediteur – muss sicherstellen, dass die Bedingungen während der gesamten Fahrt das Wohlbefinden der Tiere gewährleisten. Selbst wenn Transportunternehmen die Regeln einhalten, haftet der Auftraggeber rechtlich für etwaige Tierschutzverstöße unterwegs.

Mit dieser Neuregelung sollen Fälle verhindert werden, in denen Rinder und andere Nutztiere aufgrund mangelnder Planung oder Nachlässigkeit leiden. Käufer und Verkäufer, die Transporte organisieren, müssen nun vorab prüfen, ob alle rechtlichen und tierschutzrelevanten Vorgaben erfüllt sind, bevor Tiere verladen werden.

Das Urteil schafft bisherige Ausnahmen ab und führt eine strengere Überwachung des Tiertransports ein. Unternehmen mit einer Historie von Verstößen droht ein sofortiges Berufsverbot für den gewerblichen Umgang mit Tieren. Ab sofort muss jeder Schritt des Prozesses – von der Transportbestellung bis zur endgültigen Anlieferung – die Einhaltung der Tierschutzgesetze nachweisbar sicherstellen.

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AKTUALISIERUNG

Non-profit animal transports now face same rules as commercial operations

New judicial guidance confirms non-commercial animal welfare groups must follow identical transport regulations as commercial operators. The Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein ruled:

  • Non-profit Tierschutzvereine transporting dogs from Hungary to Germany require official permits under EU and national law
  • Ideological mission does not exempt organizations from veterinary control requirements
  • This decision directly supports the recent Nordrhein-Westfalen ruling extending liability to transport organizers