Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Ferdinand WeimerRheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Rheinberg begrüßt ein Gerichtsurteil, das den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt hat. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Regelungen zu Abgrabungsgebieten. Lokale Vertreter werten das Urteil als Sieg für den Schutz von Menschen und Umwelt im Niederrhein.
Die Stadt Rheinberg hatte sich gemeinsam mit dem Kreis Wesel und weiteren Kommunen gegen die Ausweitung von Abgrabungsflächen ausgesprochen. Bürgermeister Philipp Richter betonte die schweren Folgen, die Kies- und Sandabbau für die lokale Bevölkerung und die Landschaft haben. Rheinberg trage bereits jetzt eine hohe Belastung durch diese Aktivitäten, so Richter.
Das Gericht erklärte nicht nur die Regelungen zu den Abgrabungszonen für ungültig, sondern kippte den gesamten Regionalplan. Richter hatte zuvor eine ausgewogene Planung gefordert, um eine faire Entwicklung der Region zu gewährleisten. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.
Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden nun die Konsequenzen des Urteils für die künftige Planung prüfen. Rheinberg will sich aktiv an der Gestaltung kommender Regionalpolitik beteiligen, um lokale Interessen und den Umweltschutz zu wahren.
Die Gerichtsentscheidung stoppt vorerst die Ausweitung der Abgrabungsgebiete. Rheinberg und seine Partner werden die nächsten Schritte sorgfältig abwägen. Das Urteil dürfte Einfluss darauf haben, wie künftige Regionalplanung Umwelt- und Gemeinschaftsbelange berücksichtigt.
