Rewe verklagt: Verbraucherschützer fordern transparente Rabattwerbung vor Gericht
Isabella ReinhardtRewe verklagt: Verbraucherschützer fordern transparente Rabattwerbung vor Gericht
Ein Rechtsstreit zwischen Rewe und Verbraucherschützern über die Rabattpraktiken des Supermarktkonzerns nimmt an Fahrt auf. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Händler verklagt und wirft ihm vor, mit irreführender Werbung Kundinnen und Kunden zu täuschen. Im Mittelpunkt des Streits steht, dass Rewe in seinen Filialen und in der App die ursprünglichen Preise nicht neben den Aktionsangeboten ausweist.
Die vor dem Landgericht Köln eingereichte Klage betrifft sowohl Plakate in den Märkten als auch die digitale App des Unternehmens. Dort werden Rabatte beworben, ohne die regulären Preise der Produkte zu nennen. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Praxis gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, da Verbraucher nicht beurteilen können, ob die Angebote tatsächlich vorteilhaft sind.
Rewes Vorgehen steht auch bei anderen großen Handelsketten wie Aldi, Lidl/Kaufland und Edeka unter Beobachtung. Alle verfolgen den Prozess genau, da das Urteil die Art und Weise, wie Supermärkte künftig Rabatte bewerben, grundlegend verändern könnte. Die vorsitzende Richterin hat bereits auf die Komplexität des Falls hingewiesen, bei dem unterschiedliche rechtliche Auslegungen eine Rolle spielen.
Das Urteil, das am 19. November erwartet wird, wird entscheiden, ob Rewe seine Werbemethoden ändern muss. Eine Niederlage für den Händler könnte die Branche zu mehr Transparenz bei physischen und digitalen Angeboten zwingen. Die Entscheidung wird richtungsweisend dafür sein, wie Rabatte künftig präsentiert werden. Falls das Gericht den Verbraucherschützern recht gibt, müssten Supermärkte die Originalpreise deutlicher ausweisen. Der Fall unterstreicht zudem die wachsenden Forderungen nach verbindlichen Standards in der digitalen Werbung.






