EU unterstützt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt
Bernhard WeinholdEU unterstützt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine Resolution unterstützt, die das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" in Fällen sexualisierter Gewalt verankert. Dieser Schritt folgt jahrelangen Rechtsreformen in Europa, darunter die Einführung von "Nein heißt Nein" in Deutschland im Jahr 2016. Ziel der Entscheidung ist es, einen einheitlichen Ansatz zum Schutz von Opfern und zur Strafverfolgung von Tätern zu schaffen.
Deutschland führte das "Nein heißt Nein"-Prinzip 2016 in sein Sexualstrafrecht ein. Die Änderung erfolgte nach massiver Empörung über die Massensexualstraftaten während der Silvesterfeiern in Köln im Vorjahr. Nach dieser Regelung sind sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person strafbar – selbst wenn das Opfer sich nicht körperlich zur Wehr setzt.
Das neue "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip geht noch einen Schritt weiter, indem es die Beweislast auf die Angeklagten verlagert. Es verlangt eine ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen, sodass Schweigen oder fehlender Widerstand nicht als Verteidigung gelten können. Diese Reform wurde auch durch prominente Fälle wie den von Gisele Pelidot vorangetrieben, die die EU zu entschlossenerem Handeln drängten.
Obwohl die Resolution derzeit nur symbolischen Charakter hat und nicht rechtlich bindend ist, zeigt sie eine wachsende Übereinstimmung unter den europäischen Ländern. Ziel ist es, den Opferschutz zu vereinheitlichen und zu verhindern, dass Täter sich auf Unwissenheit berufen, wenn keine klare Zustimmung vorlag.
Die Unterstützung der EU für "Nur Ja heißt Ja" markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Zwar ist die Resolution noch nicht durchsetzbar, doch sie ermutigt die Mitgliedstaaten, strengere Zustimmungsgesetze zu verabschieden. Rechtsexperten erwarten, dass dies die künftige Gesetzgebung in ganz Europa prägen wird.






