EU-Recht auf Reparatur: Mehr Kosten statt mehr Nachhaltigkeit?
Die EU-„Recht auf Reparatur“-Verordnung trat im Juli 2024 in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller, auch nach Ablauf der Garantie günstige Reparaturen für Elektro- und Haushaltsgeräte anzubieten. Ziel ist es, die Instandsetzung defekter Geräte für Verbraucher einfacher und zugänglicher zu gestalten.
Laut der neuen Richtlinie müssen Hersteller sicherstellen, dass Reparaturen auch über die gesetzliche Garantiezeit hinaus zu angemessenen Preisen möglich bleiben. Dennoch gibt es Bedenken hinsichtlich steigender Kosten: 63 % der Hersteller rechnen aufgrund von Personalmehraufwand und der Notwendigkeit, Ersatzteile zu lagern, mit höheren Reparaturgebühren.
Auch der Handel steht vor Herausforderungen. 74 % der Händler geben an, mit ihrer aktuellen Personaldecke nicht in der Lage zu sein, mehr Reparaturen zu bewältigen. 68 % erwarten steigende Reparaturkosten durch teurere Ersatzteile und höheren Arbeitsaufwand. Gleichzeitig befürchten 62 % der Händler, dass die Preise für Neugeräte steigen werden, um die zusätzlichen Reparaturkosten auszugleichen.
Die Verbrauchergewohnheiten spiegeln die aktuellen Schwierigkeiten wider: 70 % der Menschen empfinden Reparaturen im Vergleich zum Neukauf als zu teuer. Im Schnitt sind Kunden nur bereit, bis zu 22 % des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur zu zahlen. Doch nur 37 % der Hersteller glauben, dass die Preise für Neugeräte tatsächlich steigen werden, um die Reparaturkosten zu decken.
Die Richtlinie muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ihr Erfolg hängt davon ab, Bezahlbarkeit und praktische Umsetzung in Einklang zu bringen. Ohne ausreichend Fachkräfte oder Kostenkontrollen droht die Regelung jedoch, die Reparaturpreise in die Höhe zu treiben – und damit ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele zu untergraben.
