Essen verzeichnet 281 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Ante TextorEssen verzeichnet 281 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das deutsche Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Menschen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung zu ändern. In Essen hat das neue Gesetz zu einem stetigen Strom von Anträgen geführt: Bis zum 12. November 2025 hatten 281 Einwohner:innen das Verfahren abgeschlossen. Das Standesamt der Stadt war zunächst mit einer hohen Nachfrage konfrontiert, bearbeitet die Fälle mittlerweile jedoch in einem berechenbareren Tempo.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag trat am 1. November 2024 in Kraft. Es erlaubt Personen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag in weiblich, männlich, divers zu ändern oder ganz streichen zu lassen. Zudem können sie einen Vornamen wählen, der zu ihrer neuen Bezeichnung passt.
Das Verfahren beginnt mit der Anmeldung der Absicht beim Standesamt. Nach einer verpflichtenden dreimonatigen Wartefrist reichen die Antragstellenden eine formelle Erklärung bei einer Behörde ein, die beglaubigt wird. Sobald die Änderung genehmigt ist, dürfen innerhalb eines Jahres keine weiteren Änderungen an Geschlechtseintrag oder Namen vorgenommen werden.
Bundesweit führte das Gesetz zu einem sofortigen Anstieg der Anträge. Allein zwischen November und Dezember 2024 änderten 10.589 Menschen ihren rechtlichen Geschlechtseintrag. Zwar liegen noch keine offiziellen Zahlen für 2025 vor, doch kommunale Daten – wie die 2.500 Fälle in Berlin zwischen November 2024 und Oktober 2025 – deuten auf einen deutlichen Anstieg hin.
In Essen hatten bis zum 12. November 2025 insgesamt 281 Einwohner:innen das Verfahren durchlaufen, weitere 13 Erklärungen waren zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Das Standesamt, das anfangs mit einer Flut von Anfragen zu kämpfen hatte, berichtet mittlerweile von einer stabilen und gut zu bewältigenden Arbeitslast.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat den Prozess zur Änderung von Geschlechtseintrag und Namen deutlich vereinfacht. In Essen haben bereits Hunderte seit der Einführung davon Gebrauch gemacht, während weitere Fälle noch laufen. Die Auswirkungen des Gesetzes zeigen sich weiter, da immer mehr Menschen das vereinfachte Verfahren nutzen.