Deutschland verschärft EU-Datengesetz: Neue Strafen und klare Zuständigkeiten ab 2025
Isabella ReinhardtDeutschland verschärft EU-Datengesetz: Neue Strafen und klare Zuständigkeiten ab 2025
Deutschland bereitet die Verschärfung der Durchsetzung des EU-Datengesetzes vor, das am 12. September 2025 in Kraft getreten ist. Ein neuer Gesetzentwurf, das Datengesetz-Durchführungs- und Durchsetzungsgesetz (DADG), soll bestehende Lücken in den nationalen Vorschriften schließen. Ohne dieses Gesetz bleiben zentrale Aspekte wie Zuständigkeiten, Aufsicht und Sanktionen unklar.
Obwohl das EU-Datengesetz bereits seit Wochen gilt, fehlen in Deutschland weiterhin konkrete Regelungen zu dessen Umsetzung. Das DADG soll hier Abhilfe schaffen, indem es klare Verantwortlichkeiten und Strafen festlegt. Sobald das Gesetz verkündet wird, tritt es bereits am Folgetag in Kraft und schafft so Rechtssicherheit.
Der Entwurf sieht ein gestuftes System für Bußgelder vor. Bei leichteren Verstößen drohen je nach Schwere Geldbußen in Höhe von 50.000, 100.000 oder 500.000 Euro. Für Großunternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 250 Millionen Euro können die Strafen bis zu 2 Prozent des Gesamtumsatzes betragen.
Die Aufsicht wird auf zwei Behörden aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt als zentrale Anlaufstelle die Einhaltung des Datengesetzes und erhält erweiterte Befugnisse. Gleichzeitig wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für die Datenschutz-Compliance im Privatsektor zuständig sein und diese Aufgabe von den Landesbehörden übernehmen. Zudem bleibt der BfDI für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuständig und wendet dabei das bestehende DSGVO-Sanktionssystem an.
Sobald das DADG finalisiert ist, wird es Klarheit in der Durchsetzung schaffen. Es weist der BNetzA und dem BfDI spezifische Rollen zu und führt finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung ein. Erwartet wird, dass das Gesetz kurz nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft tritt.






