Drachenflieger-Glider scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Drachenflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für dessen Betrieb darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windenergieprojekts.
Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände dieser Art in der Region betreibt, hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr befürchteten seine Vertreter, dass Turbulenzen durch die Anlagen Flüge beeinträchtigen und Piloten gefährden könnten.
Das Gericht prüfte diese Bedenken, fand jedoch keine Belege dafür, dass höhere Windgeschwindigkeiten eine erhebliche Gefahr darstellen würden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Flüge bei Windstärken unter 20 Kilometern pro Stunde sicher möglich seien. Zudem verwiesen sie darauf, dass der Verein im Planungsverfahren angehört worden war – das Gebiet war bereits für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Das Urteil bestätigte, dass die Fläche im Einklang mit dem Regionalplan genehmigt worden war. Zwar befürchtete der Verein Einschränkungen für seinen Betrieb, doch das Gericht sah die Risiken nicht als so gravierend an, um das Projekt zu blockieren.
Die Abweisung des Eilantrags ermöglicht nun den Baubeginn des Windparks. Der Verein muss sich auf die neuen Bedingungen einstellen, auch wenn das Urteil weitere rechtliche Schritte nicht ausschließt. Vorerst bleibt das Projekt wie geplant auf Kurs.






