21 March 2026, 04:10

"Nazischlampe" kostet 1.200 Euro – welche Beleidigungen noch vor Gericht landen

Cartoon-Gesichter, die den Text 'Das ist einige harte germanische Scheiße, in die du dich da hineinmanövriert hast.' zeigen.

"Nazischlampe" kostet 1.200 Euro – welche Beleidigungen noch vor Gericht landen

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Beleidigung einer hochrangigen AfD-Politikerin als "Nazischlampe" den Beleidiger 1.200 Euro kosten wird. Das Urteil zeigt: Manche Schimpfwörter bleiben juristisch riskant, während andere – wie "Du Orban!" oder "Du blöder Trump!" – strafrechtlich ohne Folgen bleiben. Der Rechtsanwalt und Beleidigungsrechtsexperte Roger "Flaming" Reisertsch erklärt, welche Begriffe noch vor Gericht landen und welche im Laufe der Zeit ihre Schärfe verloren haben.

Reisertsch, Jurist und Sprachwissenschaftler mit Schwerpunkt auf Beleidigung und Verleumdung, betont, dass viele klassische Schimpfwörter heute kaum noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ausdrücke wie "Du Trottel!" oder "Halunke!" führen selten noch zu Geldstrafen. Doch einige Begriffe sind weiterhin brisant: Wer jemanden abwertend als "SPD-Anhänger" bezeichnet, riskiert ein Bußgeld von 2.500 Euro. Selbst Abkürzungen oder umschriebene Varianten von "Nazischlampe" – etwa "NS" oder "Schlampennazi" – sind genauso teuer.

Besonders heikel sind tierbezogene Beleidigungen: Sie können nicht nur Ehrverletzungsklagen, sondern auch Prozesse der Tierrechtsorganisation PETA nach sich ziehen. Obst- und Gemüsenamen sind dagegen meist harmlos – mit einer Ausnahme: Die "Pflaume" gilt vor Gericht nach wie vor als ehrenrührig.

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Um juristische Probleme zu vermeiden, rät Reisertsch zu kreativen Alternativen mit Politikernamen. Sein Buch und die Website "gibmirkeinetiernamen.de" listen 1.247 neue Schimpfwörter auf, die von politischen Persönlichkeiten abgeleitet sind. Wer etwa "Du Olaf!" ruft, unterstellt damit Geheimniskrämerei, Abschiebe-Freundlichkeit und rassistische Tendenzen – ganz ohne gegen Gesetze zu verstoßen.

Die Rechtslage bei Beleidigungen in Deutschland bleibt uneinheitlich: Während manche Kraftausdrücke heute straffrei bleiben, können andere – vor allem solche mit extremistischem oder tierischem Bezug – weiterhin zu Geldstrafen oder Klagen führen. Reisertschs Arbeit bietet Auswege für alle, die ihrem Ärger Luft machen wollen, ohne vor Gericht zu landen.

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