Merz-Regierung verschärft Bürgergeld: Neue Vermögensregeln ab 2026
Die Merz-Regierung hat tiefgreifende Änderungen im Grundsicherungssystem vorgenommen. Nach den neuen Regelungen richten sich die geschützten Vermögensgrenzen künftig nach dem Alter, und die Schonfrist für Ersparnisse entfällt bis 2026 vollständig. Kritiker warnen, dass die verschärften Bedingungen viele Hilfsbedürftige ohne Unterstützung zurücklassen werden.
Ab 2026 gibt es für Bezieher des Bürgergelds keine Schonfrist für Vermögen mehr. Das bedeutet, dass sämtliche Ersparnisse bei einem Antrag auf Sozialleistungen sofort geprüft werden.
Die Freigrenzen für geschütztes Vermögen sind nun altersabhängig: Eine alleinstehende Person unter 20 Jahren darf bis zu 5.000 Euro behalten, ohne dass dies die Leistungen mindert. Für 21- bis 40-Jährige steigt die Grenze auf 10.000 Euro. Menschen zwischen 41 und 50 Jahren dürfen 12.500 Euro besitzen, während Personen ab 51 Jahren bis zu 15.000 Euro ansparen dürfen.
Altersvorsorgevermögen – etwa auf Girokonten, in Aktien oder privaten Investmentplänen – wird künftig angerechnet, sofern es nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Ein Beispiel: Ein 43-Jähriger mit 14.000 Euro Ersparnissen hätte nach den neuen Richtwerten keinen Anspruch mehr auf Unterstützung.
Die Reformen stoßen auf Kritik, insbesondere wegen der strengeren Vermögensprüfungen. Gegner monieren zudem, dass Empfänger künftig sofort umziehen müssen und damit die bisherige Flexibilität entfällt.
Die Änderungen treten 2026 in Kraft und schaffen die Schonfrist ab, während die Vermögensregeln verschärft werden. Tausende könnten ihren Anspruch verlieren, wenn ihre Ersparnisse die neuen altersabhängigen Grenzen überschreiten. Die Regierung betont, die Reformen würden eine gerechtere Verteilung der Sozialhilfe sicherstellen.






