Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück
Bernhard WeinholdNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Lärmbeschwerden und eine umstrittene Baugenehmigung für die Umwandlung eines Teils des Geländes in Wohnungen.
Die Probleme begannen, als eine Genehmigung aus dem Jahr 2025 die Umnutzung einer ehemaligen Druckerei in Köln in eine gemischte Wohn- und Gewerbefläche ermöglichte. Bis 2026 hatte das Areal weitere Veränderungen erfahren, darunter die Erweiterung des angrenzenden Kulturzentrums. Diese Entwicklungen verschärften die Auseinandersetzungen über Lärmpegel und Veranstaltungsgenehmigungen.
Im Juni 2024 hatte der Freie Volksbühne e.V. zunächst vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Das Gericht hob die Baugenehmigung auf und begründete dies mit übermäßigem Lärm durch den Theaterbetrieb. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte später jedoch, dass die Entscheidung zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt worden sei. Es stellte fest, dass nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geprüft worden waren.
Der Fall geht nun zurück an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. In einer neuen Verhandlung sollen die Beweise und Argumente noch einmal bewertet werden, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird.
Der Streit bleibt damit vorerst ungelöst. Das Münsteraner Gericht muss die Details nun erneut prüfen. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Umwandlung in Wohnraum voranschreiten kann oder ob weitere Einschränkungen für die Theateraktivitäten gelten werden. Beide Seiten warten gespannt auf die nächsten Schritte im Rechtsverfahren.






