Gericht verweigert konfessionslosem Schüler Zugang zum evangelischen Religionsunterricht
Isabella ReinhardtGericht verweigert konfessionslosem Schüler Zugang zum evangelischen Religionsunterricht
Ein konfessionsloser Schüler aus Neuss hat einen Rechtsstreit um die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass Schüler ohne religiöse Bindung keinen automatischen Anspruch auf die Teilnahme an solchen Kursen haben. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Schüler, der zuvor am katholischen Unterricht teilgenommen hatte, später jedoch den Zugang zum evangelischen Unterricht in der zehnten Klasse verwehrt bekam.
Der Schüler hatte seit der fünften Klasse zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt. Für das Schuljahr 2023/2024 bewarb er sich um die Teilnahme am evangelischen Unterricht, wurde jedoch abgelehnt. Nach den geltenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen ist der Religionsunterricht in erster Linie für Schüler des jeweiligen Glaubens vorgesehen; die Lehrkräfte entscheiden, ob andere zugelassen werden.
Seit 2018 ermöglicht das Land den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, bei dem katholische und evangelische Schüler gemeinsam unterrichtet werden können, wenn die Teilnehmerzahlen für getrennte Gruppen zu gering sind. Dieses Modell räumt konfessionslosen Schülern jedoch keine spezifischen Rechte ein. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Zulassung weiterhin im Ermessen der Lehrkräfte liegt.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster bleibt möglich, sodass die rechtliche Debatte weitergehen könnte.
Das Urteil unterstreicht, dass konfessionslose Schüler keinen garantierten Platz im Religionsunterricht haben. Die Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen behalten die Entscheidungshoheit über die Teilnahme. Der Fall zeigt die anhaltenden Grenzen des Zugangs für Schüler auf, die keiner der beiden großen christlichen Konfessionen angehören.






