Gericht kippt Solarpark-Ausschreibungsregeln: Mehr Gebote pro Standort erlaubt
Ferdinand WeimerGericht kippt Solarpark-Ausschreibungsregeln: Mehr Gebote pro Standort erlaubt
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Regeln für die Ausschreibungen von Solarparks in Deutschland verändert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Praxis für unrechtmäßig, wonach mehrere Gebote für einen Standort aufgrund von Kapazitätsgrenzen ausgeschlossen wurden. Diese Entscheidung räumt Unsicherheiten über künftige Bieterverfahren aus und klärt, wie Unternehmen an Solarkraft-Auktionen teilnehmen können.
Bisher hatte die deutsche Bundesnetzagentur Gebote abgelehnt, die an einem Standort die 20-Megawatt-(MW)-Grenze überschritten. Mit dem neuen Urteil dürfen Bieter nun mehrere Angebote für einen Standort einreichen – vorausgesetzt, jedes einzelne Gebot bleibt unter 20 MW. Die Beschränkung gilt pro Angebot, nicht pro Standort.
Bieter müssen nachweisen, dass sie die zugeschlagenen Verträge erfüllen können. Kommen sie ihren Verpflichtungen nicht nach, riskieren sie den Verlust ihrer Sicherheitsleistung. Trotz dieser Änderung bleibt die Leistung neu gebauter Freiflächen-Solaranlagen beim Inbetriebnahme auf maximal 20 MW begrenzt.
Die EU-Kommission hat Deutschlands "Solarpaket I", das diese Ausschreibungsregeln enthält, noch nicht genehmigt. Bis dahin gelten die aktuellen Vorschriften weiter.
Das Urteil schafft klarere Richtlinien für Unternehmen, die sich um Solarprojekte bewerben. Es bestätigt, dass mehrere Gebote für einen Standort zulässig sind, sofern jedes innerhalb der 20-MW-Grenze bleibt. Die Entscheidung verringert zudem die Rechtsunsicherheit für künftige Ausschreibungsfristen, während die bestehenden Kapazitätsbeschränkungen unverändert bleiben.






