30 April 2026, 06:11

Fünf Männer ohne Papiere auf Baustelle in Gladbeck aufgeflogen – Arbeitgeber drohen hohe Strafen

Schwarzes und weißes Foto einer Fabrikhalle mit Arbeitern an Maschinen, Metallstangen und Pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik Deutschlands" unten.

Fünf Männer ohne Papiere auf Baustelle in Gladbeck aufgeflogen – Arbeitgeber drohen hohe Strafen

Bei einer Routinekontrolle sind fünf Männer aus Usbekistan und Turkmenistan in Deutschland ohne gültige Papiere bei der Arbeit aufgeflogen. Die Entdeckung erfolgte am 22. Oktober 2025, als Zoll- und Ausländerbehörden eine Baustelle für Glasfaserinstallationen in Gladbeck überprüften. Keiner der Arbeiter konnte ein gültiges Visum oder die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Deutschland vorweisen.

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An der Kontrollaktion auf der Baustelle beteiligten sich Zollbeamte aus Dortmund und Mitarbeiter der Ausländerbehörde Gladbeck. Sie stellten fest, dass vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger ohne die notwendigen Dokumente beschäftigt waren. Einer der Usbeken war bereits wegen eines früheren illegalen Aufenthalts in Deutschland in den Behördensystemen erfasst.

Die fünf Männer wurden vorläufig festgenommen, da gegen sie wegen illegalen Aufenthalts ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Ihr Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, wird nun wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und weiterer Arbeitsvorschriften ermittelt. Die Behörden prüfen, ob das Unternehmen bei der Entsendung der Arbeiter nach Deutschland die korrekten Verfahren eingehalten hat.

Nach deutschem Recht können bei solchen Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Strafen ab 200 Euro werden im Gewerbezentralregister eingetragen, das Verstöße von Unternehmen dokumentiert. Firmen, gegen die mindestens 2.500 Euro Strafe verhängt werden, können zudem vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Der Fall unterstreicht die gesetzlichen Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland. Usbekische und turkmenische Staatsbürger benötigen gültige Visa oder Aufenthaltstitel, um legal arbeiten zu dürfen. Die Ermittlungen gegen den polnischen Arbeitgeber laufen noch – für das Unternehmen könnten sich daraus Konsequenzen für seine künftigen Geschäfte in Deutschland ergeben.

Quelle