Essen: Forensisch-psychiatrische Einrichtung droht an Planungsfehlern zu scheitern
Isabella ReinhardtEssen: Forensisch-psychiatrische Einrichtung droht an Planungsfehlern zu scheitern
Essens Pläne für eine neue forensisch-psychiatrische Einrichtung in Heidhausen stehen auf wackeligem rechtlichem Grund. Eine aktuelle Prüfung hat formale Mängel im Bebauungsplan aufgedeckt, die dessen Gültigkeit infrage stellen. Die Stadt warnt nun, dass das Projekt vor Gericht gestoppt werden könnte, sollte es auf Basis der aktuellen Regelungen vorangetrieben werden.
Der Streit begann, als das Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen mögliche Fehler im Bebauungsplan Nr. 7/74 monierte. Diese Unstimmigkeiten könnten dazu führen, dass der Plan rechtlich nicht durchsetzbar ist. Um Klarheit zu schaffen, holte die Stadt ein unabhängiges Rechtsgutachten ein.
Die Ergebnisse bestätigten die anfänglichen Bedenken: Die juristische Bewertung kam zu dem Schluss, dass die Mängel so gravierend sind, dass sie die gesamte Planung zu Fall bringen könnten. Folglich kann die Stadtverwaltung ihre bisherige Position nicht länger aufrechterhalten, wonach der Plan eine sichere rechtliche Grundlage für die Einrichtung biete.
Essen hat die Bezirksregierung Düsseldorf inzwischen über die Risiken informiert. Der Fall wird nun an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) weitergeleitet, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird. Trotz des Rückschlags wies das Gutachten darauf hin, dass das Projekt möglicherweise noch über § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt werden könnte, falls der Bebauungsplan scheitert.
Die Zukunft der forensisch-psychiatrischen Einrichtung hängt nun von einer weiteren Prüfung durch die Landesbehörden ab. Sollte der aktuelle Plan für ungültig erklärt werden, könnten alternative rechtliche Wege das Projekt dennoch voranbringen. Die Stadt erwartet nun eine Entscheidung des MAGS über die nächsten Schritte.






