Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Bernhard WeinholdBielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte britische Website für Reisegenehmigungen. Die beiden hatten online nach einer Electronic Travel Authorisation (ETA) gesucht und waren dabei auf eine betrügerische Seite gestoßen. Nach der Eingabe ihrer Daten wurden sie misstrauisch, als die Endabrechnung plötzlich bei rund 240 Euro lag.
Das Paar hatte ursprünglich vor, eine ETA zu beantragen, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend ist. Über eine Suchmaschine fanden sie eine Website, auf der sie ihre persönlichen Daten sowie Zahlungsinformationen angaben. Die offizielle Gebühr für eine ETA beträgt 18,50 Euro pro Person – doch die betrügerische Seite verlangte ein Vielfaches davon.
Als die Summe beim Bezahlvorgang auf fast 240 Euro anstieg, brachen sie die Transaktion ab. Ihre Bank sperrte daraufhin vorsorglich die Kreditkarte. Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende vor solchen Betrugsmaschen. Anträge müssen ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung unter www.gov.uk/eta gestellt werden. Gefälschte Seiten verlangen oft überhöhte Gebühren, während sie vortäuschen, denselben Service anzubieten.
In Deutschland häufen sich Berichte über Betrug mit gefälschten ETA-Angeboten, auch wenn die genauen Fallzahlen unklar bleiben. Die Behörden raten Verbrauchern nachdrücklich, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen.
Dank des auffällig hohen Betrags entdeckte das Paar den Schwindel rechtzeitig und vermeidet so einen finanziellen Schaden. Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die von Drittanbieter-Seiten für britische Reisedokumente ausgehen. Offizielle Anträge sollten stets direkt über die behördlichen Kanäle erfolgen, um Betrug vorzubeugen.






